Banken, Sparkassen
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Banken, Sparkassen
Eine Bank in nach § 1 Kreditwesengesetz gesetzlich definiert als ein kaufmännisches ausgerichtetes Unternehmen, das Bankgeschäfte betreibt. Eine Bank, auch Kreditinstitut genannt, bieten entgeltliche Dienstleistungen für den Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr.In Deutschland werden Kreditinstitute in drei Gruppen eingeteilt:
1. in öffentlich-rechtliche Kreditinstitute (Sparkassen),
2. private Geschäftsbanken (Deutsche Bank, Commerzbank, Privatbanken etc..)
3. Genossenschaftsbanken (Raiffeisen- und Volksbanken).
Die Gesamtheit aller Banken einschließlich der gesetzlichen Regelungen ist das Bankwesen.
Der Begriff Bank in diesem Zusammenhang als Kreditinstitutes findet seinen Ursprung in dem italienischen Wort banco bzw. banca. Banco bedeutete Tisch, der hierbei der Tisch des Geldwechslers gemeint ist.
Die Banken erfüllen drei wichtige volkswirtschaftliche Funktionen
1. Banken erarbeiten einen Ausgleich zwischen vielen relativ kleiner Einlagen und der Nachfrage nach großen Krediten. Das bedeutet, viele kleinere Sparbeträge werden zu großen Kreditpaketen.
2. Die Bank bringt die unterschiedliche Laufzeitinteressen von Kreditnehmern (Privatpersonen, Unternehmen, Staat) und Gläubigern (z. B. die Sparern und Einlagengeber) in Einklang.
3. Die Bank, bzw. Kreditinstitut hat eine Vertrauensfunktion. Der Einleger vertraut auf die Sorgfalt und die Sachkenntnis des Kreditinstituts bei der Kreditvergabe und der Risikostreuung. Hierbei werden unterschiedliche Risikobereitschaften von Kreditnehmern (Privatpersonen, Unternehmen, der Staat) und Sparern (Einlagengeber) in Einklang gebracht.
Eine Sparkasse ist ein Kreditinstitut, bei dem die Erzielung von Gewinnen nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebes ist. Das Geschäftsgebiet einer Sparkasse ist in der Regel auf das Gebiet ihres Trägers (Gemeinde, Landkreis oder eines Zweckverbandes) begrenzt.